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   FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99   

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FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99 (https://dejure.org/2002,20172)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2002 - IV 264/99 (https://dejure.org/2002,20172)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2002 - IV 264/99 (https://dejure.org/2002,20172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen dem Steuerschuldner

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen dem Steuerschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.07.1993 - X R 104/91

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der

    Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
    Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen verlangt deshalb, dass die Erhebung von Aussetzungszinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den dem § 237 AO zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist oder dass sie den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil v. 21. Juli 1993 X R 104/91, NV 1994, 597).

    Zweck der Vorschrift ist es, den wirtschaftlichen Vorteil, den ein Steuerpflichtiger durch eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides erreicht, und den entsprechenden Nachteil des Steuergläubigers auszugleichen (BFH-Urteil v. 21. Juli 1993 X R 104/91 a.a.O.).

    Ist hiernach für die Festsetzung der Aussetzungszinsen der Grund für die Erfolglosigkeit des Einspruchs ohne Bedeutung, kann diese Erwägung einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (BFH-Urteil v. 21. Juli 1993 X R 104/91 a.a.O.).

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91

    Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
    Während des finanzgerichtlichen Verfahrens (IV 144/94 H) erstattete der Beklagte der Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.1994 ( 2 BvR 89/91) und das Verbot der Doppelbesteuerung einen Teilbetrag von 13.798,66 DM.
  • BFH, 27.11.1991 - X R 103/89

    Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit

    Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
    Allein maßgebend ist der endgültig geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt war (BFH-Urteil vom 27.November 1991 X R 103/89, BStBl II 1992, 319).
  • BFH, 05.06.1997 - III B 296/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
    Die Voraussetzungen, unter denen auf die Festsetzung der Zinsen verzichtet werden kann, decken sich mit den Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen nach den §§ 163 und 227 AO (BFH-Urteil v. 5. Juni 1997 III B 296/95, NV 1998, 35).
  • FG Düsseldorf, 19.02.1987 - IV 226/86
    Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
    Mit Urteil ebenfalls vom 18.09.1989 (IV 226/86) hob das Finanzgericht den Haftungsbescheid wegen Steuerhinterziehung gegen einen Mitarbeiter der Klägerin auf, der vom Landgericht Hamburg wegen Beteiligung an dem Mineralöldiebstahl verurteilt worden war.
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