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FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen dem Steuerschuldner
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Hinterziehung von Mineralölsteuer - Billigkeitserlaß von Aussetzungszinsen gegen dem Steuerschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.07.1993 - X R 104/91
Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der …
Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen verlangt deshalb, dass die Erhebung von Aussetzungszinsen im Einzelfall mit Rücksicht auf den dem § 237 AO zugrunde liegenden Zweck nicht mehr zu rechtfertigen ist oder dass sie den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (BFH-Urteil v. 21. Juli 1993 X R 104/91, NV 1994, 597).Zweck der Vorschrift ist es, den wirtschaftlichen Vorteil, den ein Steuerpflichtiger durch eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides erreicht, und den entsprechenden Nachteil des Steuergläubigers auszugleichen (BFH-Urteil v. 21. Juli 1993 X R 104/91 a.a.O.).
Ist hiernach für die Festsetzung der Aussetzungszinsen der Grund für die Erfolglosigkeit des Einspruchs ohne Bedeutung, kann diese Erwägung einen Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (BFH-Urteil v. 21. Juli 1993 X R 104/91 a.a.O.).
- BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
Während des finanzgerichtlichen Verfahrens (IV 144/94 H) erstattete der Beklagte der Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.1994 ( 2 BvR 89/91) und das Verbot der Doppelbesteuerung einen Teilbetrag von 13.798,66 DM. - BFH, 27.11.1991 - X R 103/89
Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit …
Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
Allein maßgebend ist der endgültig geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung ausgesetzt war (BFH-Urteil vom 27.November 1991 X R 103/89, BStBl II 1992, 319). - BFH, 05.06.1997 - III B 296/95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
Die Voraussetzungen, unter denen auf die Festsetzung der Zinsen verzichtet werden kann, decken sich mit den Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen nach den §§ 163 und 227 AO (BFH-Urteil v. 5. Juni 1997 III B 296/95, NV 1998, 35). - FG Düsseldorf, 19.02.1987 - IV 226/86
Auszug aus FG Hamburg, 26.03.2002 - IV 264/99
Mit Urteil ebenfalls vom 18.09.1989 (IV 226/86) hob das Finanzgericht den Haftungsbescheid wegen Steuerhinterziehung gegen einen Mitarbeiter der Klägerin auf, der vom Landgericht Hamburg wegen Beteiligung an dem Mineralöldiebstahl verurteilt worden war.